Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle
Anwendung finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise im Sinne
des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil
A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die
Veranstaltung einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine
im Internet. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung,
der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung
in der dort benannten Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax
bzw. Email erfolgen.
Die von uns im Internet, Mobil oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden
Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online bzw. Mobile-Buchungsformulars
gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch
den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den
Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine
elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung
im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil,
wie in der im Internet oder Mobil veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich
Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche
Vereinbarungen.
Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind.
Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat
diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen.
Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne
von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung
fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 50%
des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung
wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt
werden kann.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein
und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt.
Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich
ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich
oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar
waren.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich
davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum
21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus
unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung
des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
- Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf
den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht
antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit
der Rücktritt nicht
von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung
des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter
kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach
der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
bei Flugpauschalreisen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%
ab Nichtantritt 100 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.Wir
empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch.
Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person
(bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich
ausgeschlossen.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger
Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn
es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
- Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören
oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch
auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
- Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten,
wenn
in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der
Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden
zugegangen sein muss, benannt wurde und
auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.
Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt
beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung
des Rücktrittsrechts unverzüglich.
Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung
unverzüglich zurückerstattet.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen
an uns direkt zu richten.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus
Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn
dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es
nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert
wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der
Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den
auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen
bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen
sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14
Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das
Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
- Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende
oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
Wir stehen dafür ein, dass Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft
sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet
wurde.
Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose-
und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern,
reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.
- Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang
mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich
durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend
zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel
der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich
hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft
im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung
der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung
dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag.
Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter
ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche
Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
abrufbar.